HSK Arbeitsrecht

Beim Unternehmenskauf, gleichgültig ob Gesellschaftsanteile erworben werden (Share Deal) oder ob es um den Kauf von Einzelwirtschaftsgütern geht (Asset Deal), ist das Arbeitsrecht ein zentraler Themenbereich. Im Wege der Rechtsnachfolge oder aufgrund eines Betriebsübergangs tritt der Erwerber eines Unternehmens in der Regel in die Verpflichtungen aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Hier gilt es im Rahmen der arbeitsrechtlichen due Diligence Risiken und Chancen rechtzeitig zu erkennen, diese bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen sowie betriebliche Möglichkeiten zu nutzen.

Bei Umstrukturierungen im Unternehmen oder Konzern kommt es ebenfalls maßgeblich auf eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung an. Dies gerade auch deshalb, da eine Fokussierung allein auf steuerrechtliche Belange häufig zu größerem arbeitsrechtlichem Flurschaden führen und umgekehrt. Nur wer hier gut und kompetent beraten ist, schafft es beide Bereiche zu vereinen und böse Überraschungen wie teure Sozialpläne, Verwerfungen mit dem Betriebsrat oder eine Expansion der Mitbestimmungsstrukturen zu vermeiden.

HSK Büro 123