Vertrag im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher auf dessen Grundlage der Verleiher an den Entleiher Leiharbeitnehmer überlässt.
siehe Zeitarbeit
Vertrag im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zwischen dem Verleiher und dem Entleiher auf dessen Grundlage der Verleiher an den Entleiher Leiharbeitnehmer überlässt.
siehe Zeitarbeit
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