





Hochwertige Besetzung - optimales Ergebnis
– Kanzlei für Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht in Augsburg
Das komplexe Gebiet des Arbeitsrechts ist ein Metier, das ausgewiesene Spezialisten erfordert. Alle Partner unserer Kanzlei in Augsburg führen den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht".
Sowohl im Team wie auch in der individuellen Beratung und Vertretung sind wir Ihre Spezialisten in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Für Sie als Arbeitgeber, Arbeitnehmer oder Betriebsrat.
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Ausgewiesene Fachkompetenz
Mit unserem Anwaltsteam versammeln wir in unserer Augsburger Kanzlei ein geballtes Fachwissen an arbeits- und wirtschaftsrechtlicher Kompetenz. Unsere Expertise speist sich aus langjähriger Berufspraxis als auch aus wissenschaftlicher Tätigkeit. Alle Partner der Kanzlei sind geprüfte Fachanwälte für Arbeitsrecht. In Fachgremien sind wir gefragte Referenten.
Mitten in Augsburg
Fachanwaltskanzlei mit Geschichte
Begründet in den 70er Jahren – ein Konzept setzt sich durch
Kompetent, engagiert, persönlich
Ein Team von Anwälten mit hoher Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung
Vorausschauende Beratung
Inhouse- und Onlineschulungen für Arbeitgeber und Führungskräfte
Neuigkeiten aus unserer Kanzlei
Neuer Tarifvertrag für die Zeitarbeit
Neuer Tarifvertrag für die Zeitarbeit Für viele Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung betreiben, aber auch (indirekt) für deren Kunden ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 Änderungen aufgrund eines neuen Tarifvertrags. Um die extrem Aufwändige umfassende Gleichbehandlung im Rahmen einer Arbeitnehme
Weiterlesen →Partnerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Linda Pouyadou referiert bei Augsburger Arbeitsrechtstagung der RAK München zur Einigungsstelle
Am 18.10.2025 fand zum zweiten Mal die Augsburger Arbeitsrechtstagung der Rechtsanwaltskammer München an der Universität Augsburg statt. Teilnehmer der Veranstaltung waren sowohl Fachanwälte für Arbeitsrecht aus dem Raum Augsburg und München, als auch Vertreter der Arbeitsgerichtsbarkeit aus der ers
Weiterlesen →Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens
Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens Wird ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so stellt dies einen geldwerten Vorteil dar, der letztlich wie ein Gehaltsbestandteil zu sehen ist. Soll die Überlassung widerrufen werden, setzt dies einen wirksamen Widerrufsvorbehalt in der Di
Weiterlesen →Interview mit RA Daniel Iven zum Kongressparkhaus
Nachdem die Stadt Augsburg nun einen Bescheid zur Sicherung der neben dem Kongressparkhaus befindlichen Gasleitung erlassen hat, hat der Mehrheitseigentümer im Alleingang beschlossen, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen. Nachdem er stets eine von der Gasleitung ausgehende Gefahr als Hauptargumen
Weiterlesen →Vernissage bei am 7. Mai 2025
Nach einigen Jahren „Pause“ knüpfen wir an eine alte Tradition unserer Kanzlei an und veranstalten am 7. Mai 2025, ab 18:30 Uhr, eine Vernissage. Es ist uns gelungen mit Frau Christa Maria Marshall eine anerkannte Künstlerin zu gewinnen. Sie ist eine Absolventin der Meisterklasse von Prof. Markus Lü
Weiterlesen →Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD
Ergebnisse der Sondierungen von CDU, CSU und SPD Am 8. März 2025 wurden die Ergebnisse der Sondierungsgespräche verkündet und es werden Koalitionsverhandlungen aufgenommen. Bezüglich des Arbeitsrechts sind im Sondierungspapier folgende Eckpunkte verankert: Vorgesehen ist die Einführung eines Tariftr
Weiterlesen →Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften
Übergangsregelung zur Sozialversicherungspflicht von Lehrkräften Die sozialgerichtliche Rechtsprechung zur Beschäftigung von Honorarkräften weist über die letzten Jahre kontinuierlich in eine Richtung, nämlich zur Feststellung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Im Somm
Weiterlesen →Vorsicht bei Zustellung einer Kündigung per Einschreiben!
Vorsicht bei Zustellung einer Kündigung per Einschreiben! Die Wirksamkeit der Kündigung hängt unter anderem davon ab, dass das Original Kündigungsschreiben dem Mitarbeitenden zugestellt wurde. Die Beweislast hierfür trägt der Arbeitgeber. Entscheidend ist der Zugangszeitpunkt insbesondere für die Be
Weiterlesen →Kontakt aufnehmen
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