HSK Arbeitsrecht

HSK Büro 73

Das komplexe Gebiet des Jagd- und Waffenrechts erfordert aufgrund seiner Besonderheiten ausgewiesene Spezialisten. Neben dem rechtlichen Sachverstand ist gerade die Erfahrung in der jagdlichen Praxis unerlässlich. Auch im Bereich des Waffenrechts, gleich ob für Jäger oder Sportschützen, sind neben der Kenntnis der umfangreichen rechtlichen Vorgaben die Erfahrungen in der tatsächlichen Handhabung nicht zu entbehren.

Mit Rechtsanwalt Daniel Iven steht Ihnen in allen Belangen rund um das Jagd- und Waffenrecht nicht nur ein kompetenter Anwalt, sondern auch passionierter Jäger zur Seite.

Sie erhalten Unterstützung und Beratung insbesondere in folgenden Bereichen:
    • Vertretung in allen Strafsachen und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die im Zusammenhang mit dem Jagd- und Waffenrecht, insbes. Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz, Bundes- und Landesjagdgesetz stehen
    • Verfahren wegen Aufbewahrungsverstößen von Waffen, Munition und Sprengstoff
    • Verwaltungsverfahren einschließlich der anschließenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wegen Zweifeln der Behörde an der persönlichen Zuverlässigkeit zum Führen und Besitz von Feuerwaffen
    • Zweifel an der persönlichen Eignung zum vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
    • Divergenzen hinsichtlich der Begutachtung betreffend die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Medizinisch–Psychologische Untersuchung, kurz MPU) einerseits und der Befähigung zum verantwortlichen Führen und Besitzen von Waffen andererseits
    • Zweifel an der Zuverlässigkeit wegen gröblicher oder wiederholter Ordnungswidrigkeiten
    • Zweifel an Zuverlässigkeit wegen Drogenkonsum
    • Einschränkungen des Umgangs mit Waffen, die im Wege der Erbnachfolge erworben wurden
    • Vertretung in Angelegenheiten der Jägerprüfungsordnung
    • Berechtigung zum Erwerb von Waffen als Sportschütze
    • Fälle der Verletzung des Jagdrechts, des Eigentums, der körperlichen Unversehrtheit durch überjagende Hunde und / oder Wolfsattacken
    • Probleme beim Erwerb von Schalldämpfern, Nachtsichtgräten und anderen Ausstattungen an Schusswaffen
    • Beschränkungen bei Umgang, Transport, Verbringen, Mitnahme, Schießen und der Bearbeitung von Schusswaffen
    • Arrondierungsprobleme bei zu enger Verzahnung von Jagdrevieren, sei es Eigenjagdreviere oder Gemeinschaftsjagdreviere, insbesondere wenn Gründe der Hege entgegenstehen
    • Auferlegung von zu hohen oder zu niedrigen Abschusszahlen beim Schalenwild im Rahmen der Abschusspläne
    • Einwendungen gegen Verbissgutachten
    • Regulierung von Wild- und Jagdschäden, einschließlich der nachfolgenden gerichtlichen Verfahren gegen kommunale Vorbescheid
    • Vertretung bei Schadensersatzforderungen wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten eine Jägers, Sportschützen und Erbwaffenbesitzers