HSK Arbeitsrecht

Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug: BAG 27.02.2020 – 2 AZR 390/19

Fundstelle: RdA 2020, 309

Seiten: 4

In der Urteilsanmerkung geht es um die Frage, inwieweit die erst spätere Kenntnis von der Schwerbehinderung des Arbeitnehmers Einfluss auf die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB hat. Abgelehnt wird hierbei die vom Bundesarbeitsgericht angedeutete Rechtsprechungsänderung, wonach in einem solchen Fall den Arbeitsgerichten keine eigenständige Prüfungskompetenz mehr verbleiben soll, wenn bereits seitens der Verwaltungsbehörde/des Verwaltungsgerichts die Einhaltung der Frist des § 174 Abs. 2 SGB IX festgestellt wurde. Es wird aufgezeigt, dass die Rechtsprechungsänderung zu Wertungswidersprüchen führt, die einen Arbeitgeber u.U. besser stellen, wenn der durch ihn gekündigte Arbeitnehmer schwerbehindert ist. 

Außerordentliche Kündigung nach Arbeitsverweigerung wegen gestelltem Auflösungsantrag

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug: BAG 14.12.2017 – 2 AZR 86/17

Fundstelle: AP Nr. 266 zu § 626 BGB

Seiten: 5

Anmerkung zur Entscheidung des BAG 14.12.2017 – 2 AZR 86/17:  In dem besprochenen Urteil ging es unter anderem um die Frage, ob  einem Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht zusteht, wenn er einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG gestellt hat, über den bisher noch nicht entschieden wurde. Dies wurde von Seiten des BAG zu Recht verneint. Wie auch sonst fällt es in den Risikobereich des Arbeitnehmers, ob er von einem Zurückbehaltungsrecht berechtigterweise Gebrauch macht.

(Teil-)Kündigung einer Tätigkeit als Sozialer Ansprechpartner/in

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug: BAG 30.09.2015 – 10 AZR 251/14

Fundstelle: AP. Nr. 25 zu § 611 BGB

Seiten: 4

Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen einem beim Land NRW Beschäftigten, die einmal übertragene Aufgabe als Sozialer Ansprechpartner/in wieder entzogen werden kann. Obwohl insoweit ein wichtiger Grund für die Kündigung dieser Tätigkeit verlangt wird, kann die Kündigung unter gegenüber § 626 BGB erleichterten Anforderungen erfolgen.

Kündigungsschutz im Konzern

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug: BAG 10.05.2007 – 2 AZR 626/05

Fundstelle: AP Nr. 1 zu § 626 BGB Unkündbarkeit

Seiten: 9

Die Abhandlung befasst sich mit den Voraussetzungen einer außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines sog. unkündbaren Arbeitnehmers vor dem Hintergrund einer konzernweiten Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers. Es wird aufgezeigt, welche Darlegungs- und Beweislast den Arbeitgeber in solchen Fällen trifft.

Verhältnis von § 626 II BGB zu § 91 II 1 SGB IX

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug: BAG

Fundstelle: SAE 2007, 215 – 218

Seiten: 4

Getrennte Prüfungskompetenzen von Arbeitsgericht und Verwaltungsbehörde zur Überprüfung der Fristen nach § 626 II BGB und § 91 II 1 SGB IX.

Anm. zum Urteil des BAG (Haftung des Arbeitnehmers bei Verstoß gegen Weisung des Arbeitgebers)

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug:

 

Fundstelle: SAE 2003, Seite 163-168

Seiten: 6

Auswirkungen des arbeitnehmerseitigen Verstoß gegen Weisungen des Arbeitgebers auf die Arbeitnehmerhaftung.

Annahmeverzug des Arbeitgebers

Verfasser: Prof. Dr. Sandmann

Bezug: BAG 16.06.2004 – 5 AZR 508/03

Fundstelle: RdA 2005, 247-251

Seiten: 5

Zu den Anforderungen und Grenzen des Annahmeverzug des Arbeitgebers bei Kündigung des Arbeitnehmers. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, inweiweit ein böswilliges Unterlassen des Arbeitnehmers vorliegt, anderweitigen Verdienst zu erzielen.

Anrechnung von Berufsschulzeiten auf Zeiten der betrieblichen Ausbildung

Verfasser:

 

Bezug: 

BAG

Fundstelle: SAE 2001, 280-282

Seiten: 3

Der Beitrag geht der Frage nach inweiweit der Auszubildende seinen arbeitsvertraglichen Pflichten durch Besuch der Berufsschule nachkommt.

Reduzierung des Arbeitsentgelts durch Firmentarifvertrag

Verfasser:

 

Bezug: BAG 04.04.01 – 4 AZR 237/00

Fundstelle: RdA 2002, 244 – 249

Seiten: 4

Überwiegend zustimmende Besprechung der BAG-Entscheidung, wonach ein Firmentarifvertrag zur Verdrängung des Verbandstarifs führt, auch wenn es damit zu einer Absenkung des Lohngefüges kommt.
Besprochen werden dabei folgende Problemfelder: tarifliche Regelungen durch Protokollnotizen, Tariffähigkeit eines verbandsanghörigen Arbeitgebers, Nachwirkung und Rückwirkung des Tarifvertrags sowie die Bindung der Tarifvertragsparteien an den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Urlaubsabgeltung bei Betriebsübergang

Verfasser:

 

Bezug: BAG 02.12.1999 – 8 AZR 774/98

Fundstelle: SAE 2000, 295-301

Seiten: 7

In der besprochenen Entscheidung stellt sich die Frage, ob ein Arbeitnehmer von ihrem alten Arbeitgeber Urlaubsabgeltung verlangen konnte, nachdem er von diesem zunächst wirksam betriebsbedingt gekündigt wurde, er aber von einem später auf den Plan getretener Arbeitgeber, der den Betrieb übernommen hatte, weiterbeschäftigt wurde. Das Bag hat dies unter Verweis auf die Kontinuität des Arbeitsverhältnisses abgelehnt.

Kenntnis von Schaden und Schädiger

Verfasser:

 

Bezug: BGH 12.12.2000 – VI ZR 345/99

Fundstelle: JZ 2001, 712 – 713

Seiten: 2

Anforderungen an die Kenntnis des Geschädigten für die Ingangsetzung der Verjährung von Ansprüchen gegenüber Unternehmensorganen und leitenden Angestellten wegen fehlerhafter Produkte

Kosten für Ersatz von Dienstkleidung

Verfasser:

 

Bezug: BAG 19.05.1998 – 9 AZR 307/96

Fundstelle: SAE 1999, 154-157

Seiten: 4

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob der Arbeitgeber automatisch auch für die Kosten der Zweitausstattung des Arbeitnehmers mit Dienstkleidung zu übernehmen hat.

Vergütung von Reisezeit als Arbeitszeit

Verfasser:

 

Bezug: BAG 03.09.1997 – 5 AZR 428/96

Fundstelle: SAE 1998, 152-155

Seiten: 4

Zur Frage, ob bei einer Einsatzwechseltätigkeit Reisezeiten außerhalb der geschuldeten Arbeitszeit bei fehlender arbeitsvertraglicher Regelung als Arbeitszeiten vergütet werden müssen.

Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang

Verfasser:

 

Bezug: BAG

Fundstelle: SAE 1997, 157-160

Seiten: 4

Einfluss des Betriebsübergangs auf die Möglichkeit des Ausspruchs einer betriebsbedingten Kündigung.

Befristeter Arbeitsvertrag - Lektorin an einer Hochschule

Verfasser:

 

Bezug: BAG 15.03.1995 – 7 AZR 737/94

Fundstelle: SAE 1996, 174 – 177

Seiten: 4

Die besprochene Entscheidung befasst sich mit einer Befristung nach dem (damaligen) Hochschulrahmengesetz. Nach dem BAG verstießen die damaligen Befristungsmöglichkeiten im Anschluss an eine Entscheidung des EuGH 20.10.1993 – C-272/92, Slg. 1993, I S.5185, gegen die europarechtlich in Art. 48 II EWGV garanierte Freizügigkeit von Arbeitnehmern.

Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

Verfasser:

 

Bezug: BAG 23.06.1994 – 2 ARZ 617/93

Fundstelle: SAE 1995, 107 – 110

Seiten: 4

Gegenstand der Entscheidung war die Frage, ob der Arbeitgeber eine ihm bekannt gewordene Homosexualität des Arbeitnehmers zum Motiv der Kündigung machen durfte. Das BAG hat dies auch für den Fall zu Recht verneint, dass der Arbeitnehmer noch keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat. Es hat darin einen Verstoß gegen Treu und Glauben gesehen. Heute wären derartige Fälle über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu lösen.

Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit des Prokuristen bei gemischter Gesamtvertretung

Verfasser:

 

Bezug: LAG Hamburg

Fundstelle: WiB 1997, 99

Seiten: 2

Beschränkung der zivilrechtlichen Haftung des Prokuristen bei Gesamtvertretung.