HSK Arbeitsrecht

Außendienstmitarbeiter sind häufig Arbeitnehmer. Zwingend ist dies aber nicht. Gerade hier gibt es den großen Bereich der Handelsvertreter, die ihre Arbeit in selbstständiger Tätigkeit erbringen. Selbst dann gibt es in diesem Bereich zahlreiche Überschneidungen zum Arbeitsrecht, wie z.B. im Fall der außerordentlichen Kündigung des Handelsvertreters.

Aber auch dann wenn es sich um vorwiegend handelsvertreterrechtliche Themen, wie z.B. Fragen zu Provisionsansprüchen, einer Stornoreserve, Wettbewerbsverboten, der Geltendmachung eines Buchauszugs oder eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB geht, sind bei uns an der richtigen Stelle.

HSK Büro 84