Gerade die Branche der Personaldienstleister ist wie kaum ein anderer Wirtschaftssektor zum Gegenstand laufender Rechtsänderungen und „Reformen“ geworden. Dies betrifft sowohl das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz als auch spezielle tarifvertragliche Problemstellungen. Gerade in diesem unübersichtlichen Bereich setzt eine qualifizierte Beratung einen hohen Grad an Spezialisierung voraus.
Zudem werden Unternehmen, die Personal entleihen, von uns ständig betreut. Dies geht von der Sicherstellung rechtskonformen Verhaltens bis zur spezialisierten Vertragsgestaltung, z.B. im Rahmen der Gestaltung eines OSM (On Site Management).
Bitte beachten sie auch unsere Rubrik: Wirtschaftsrecht => Fremdpersonaleinsatz / ScheinselbständigkeitScheinselbständigkeit liegt vor, wenn ein nach den tatsächlichen Umständen gegebenes… weiterlesen… / Strafrecht.