HSK Arbeitsrecht

Zwar wird der Geschäftsführer als Organ vom Anwendungsbereich einiger Arbeitsgesetze ausgenommen. Aber gerade (Fremd-)Geschäftsführer werden in Teilbereichen dann doch als Arbeitnehmer behandelt. Zudem stellt sich im Falle der Abberufung bzw. Kündigung des Geschäftsführers häufig die Frage, ob dessen früherer Arbeitsvertrag noch existiert und deshalb Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erhoben werden kann.

Schließlich sind die möglichen innergesellschaftlichen Konfliktsituationen des Geschäftsführers häufig mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar.

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