Michael Holz kam schon im Jahre 1993 als Mitarbeiter in die Kanzlei Metzenmacher. Bereits 1994 wurde er Partner bei Metzenmacher & Holz. Er ist seit 1998 Fachanwalt für ArbeitsrechtFachanwälte sind Rechtsanwälte denen nach mehrjähriger Berufstätigkeit aufgrund ihrer besonderen... weiterlesen... und vertritt überwiegend ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... weiterlesen.... Er ist von vielen Firmen als ständiger Berater in allen wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten geschätzt und gefragt. Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben dem Arbeitsrecht, im Handels- und Gesellschaftsrecht.
Kurzvita:
- Geboren 1964 in Lindau im Bodensee
- Abitur in Lindau, anschließend Zivildienst im Bereich der ambulanten Altenpflege
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg. Referendarzeit in Augsburg. Abschluß mit Prädikatsexamen
- Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht Prof. Dr. Buchner.
- 1993 Mitarbeiter bei RA Heribert Metzenmacher
- 1994 Partner bei Metzenmacher & Holz
- 1998 Fachanwalt für Arbeitsrecht
- 2007 Partner in der Kanzlei METZENMACHER • HOLZ • SANDMANN
- 2013 Gründungsgesellschafter der Kanzlei HSK HOLZ • SANDMANN • KÜHN
- 2016 Bestellung zum Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen