Fachanwälte sind Rechtsanwälte denen nach mehrjähriger Berufstätigkeit aufgrund ihrer besonderen Erfahrung und ihren besonderen Kenntnisse auf einem Rechtsgebiet, die in der Regel durch eine Zusatzausbildung erworben wurden, von der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Bezeichnung „Fachanwalt“ verliehen wurde. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen sich zudem regelmäßig fortbilden und dies der zuständigen Kammer nachweisen – ansonsten droht die Aberkennung der Bezeichnung.
Eines der Rechtsgebiete auf denen die Fachanwaltsbezeichnung erworben werden kann ist das Arbeitsrecht. Gerade auf dem schwierigen und unübersichtlichen Gebiet des Arbeitsrechts sind solche besonderen Kenntnisse zwingend erforderlich, um dem Mandanten eine optimale Vertretung zu bieten und Schaden von ihm abzuhalten.
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist daher das Wichtigste für den Mandanten klar zu erkennende Kriterium für die Qualität der Leistung des auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätigen Anwalts.