Insolvenz
Wird hinsichtlich des Arbeitgebers Insolvenzantrag gestellt und wird das Insolvenzverfahren eröffnet, bestellt das zuständige Amtsgericht einen Insolvenzverwalter. Dieser nimmt die Arbeitgeberaufgaben wahr. Der Insolvenzverwalter kann die Arbeitsverhältnisse unter erleichterten Voraussetzungen betriebsbedingt kündigen (siehe: Kündigungsschutz). Wird wegen Insolvenz rückständiger Lohn nicht bezahlt, so können Arbeitnehmer Insolvenzgeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen (siehe Insolvenzgeld)....
WeiterlesenInteressenausgleich
Plant der Arbeitgeber eine Betriebsänderung i.S. §§ 111 ff. BetrVG muss er mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich verhandeln. Die Verhandlungen haben sich zu erstrecken auf 1. eine Einigung über das „Ob“ und „Wie“ der Betriebsänderung (zur Vermeidung (nicht aber zur Kompensation) wirtschaftlicher Nachteile) sowie 2. auf eine Kompensierung der nichtwirtschaftlichen Nachteile Im ersten Punkt geht ...
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