Vorsicht bei Zustellung einer KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... per Einschreiben!
Die Wirksamkeit der KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... hängt unter anderem davon ab, dass das Original Kündigungsschreiben dem Mitarbeitenden zugestellt wurde. Die Beweislast hierfür trägt der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt..... Entscheidend ist der Zugangszeitpunkt insbesondere für die Berechnung der KündigungsfristSoweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung gegeben sind,... weiterlesen.... Beträgt diese z.B. einen Monat zum Quartalsende und geht dem Mitarbeiter am 02.03. zu, so endet das Arbeitsverhältnis erst am 30.06.. Bei einem Kündigungszugang am 28.02. würde das Arbeitsverhältnis bereits am 31.03. enden. Ein paar Tage können also einen großen Unterschied machen.
Am sichersten lässt sich der ZugangRechtserhebliche Erklärungen wie z.B. eine Kündigung können ihre Wirkung erst... weiterlesen... des Kündigungsschreibens im Rahmen einer persönlichen Übergabe unter Zeugen nachweisen. Dies ist aber nicht immer möglich. In diesen Fällen wird oft auf das Einwurf-Einschreiben zurückgegriffen. Hier erhält der Versender eine Sendungsnummer und einen Einlieferungsbeleg. Sodann kann online die Sendung verfolgt werden und man erhält auch eine Information darüber, dass die Sendung zugestellt wurde. Bislang haben wir diese Art der Zustellung und den Nachweis über die Sendungsverfolgung als rechtssicher erachtet.
Nun hat aber das LAG Baden-Württemberg in einer neuen Entscheidung die Anforderungen an die Beweislast für den ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... verschärft.
Im betreffenden Fall hatte der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... einer Arbeitnehmerin außerordentlich und hilfsweise ordentlich gekündigt. Das Kündigungsschreiben wurde per Einwurf-Einschreiben versandt, und der ZugangRechtserhebliche Erklärungen wie z.B. eine Kündigung können ihre Wirkung erst... weiterlesen... wurde durch den Einlieferungsbeleg und den Sendestatus der Deutschen Post AG nachgewiesen. Die Arbeitnehmerin bestritt jedoch den ZugangRechtserhebliche Erklärungen wie z.B. eine Kündigung können ihre Wirkung erst... weiterlesen... der KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen.... Das ArbeitsgerichtDie Gerichte für Arbeitssachen sind für eine Reihe in §§... weiterlesen... stellte zunächst die Wirksamkeit der KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... fest, jedoch hob das LAG Baden-Württemberg die Entscheidung auf. Das Gericht betonte, dass der Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus der Deutschen Post AG allein keinen ausreichenden Beweis für den ZugangRechtserhebliche Erklärungen wie z.B. eine Kündigung können ihre Wirkung erst... weiterlesen... der KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... darstellen. Der Sendestatus als maschinelles Verfahren ohne menschliche Beteiligung reiche nicht aus, um den tatsächlichen ZugangRechtserhebliche Erklärungen wie z.B. eine Kündigung können ihre Wirkung erst... weiterlesen... der KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... beim Empfänger zu belegen. Es fehlte insbesondere an einem Auslieferungsbeleg, der dokumentiert, welche Zustellerin oder welcher Zusteller das Schreiben zu welchem Zeitpunkt in den Hausbriefkasten eingeworfen hat. Weiter wurde ausgeführt, dass der Absender innerhalb von 15 Monaten nach der Aufgabe des Einwurfeinschreibens bei der Deutschen Post einen Auslieferungsbeleg beantragen könne, der die Zustellung belegt. Dieser Beleg zeige, welcher Zusteller das Schreiben wann zugestellt habe und dieser könne dann als Zeuge benannt werden.
In der Praxis bedeutet die Entscheidung, dass bei Versand der KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... per Einschreiben zusätzlich zum Sendungsstatus auch der Auslieferungsbeleg bei der Post angefordert werden sollte, um den ZugangRechtserhebliche Erklärungen wie z.B. eine Kündigung können ihre Wirkung erst... weiterlesen... rechtssicher nachweisen zu können.
Der sicherste Weg ist und bleibt die persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens bzw. die Zustellung per Boten, der als Zeuge benannt werden kann. Müssen Sie doch auf die Post zurückgreifen, stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege und insbesondere den Auslieferungsbeleg anfordern und abspeichern.
Bei Fragen zur rechtssicheren Zustellung von Kündigungen und anderen Erklärungen melden Sie sich gerne bei uns.