Heimarbeit
Heimarbeiter sind keine klassischen Arbeitnehmer. Ihnen fehlt die strenge Weisungsunterworfenheit hinsicht des Orts und der Zeit an dem sie ihre Arbeit zu erbringen haben. Die in Heimarbeit beschäftigten sind damit sog. arbeitnehmerähnliche Personen, die vom Arbeitgeber lediglich wirtschaftlich abhängig sind. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, die allein auf Arbeitnehmer zugeschnitten sind, wie z.B. das Kündigungsschutzgesetz, finden deshalb ...
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