Nachdem die Stadt Augsburg nun einen Bescheid zur Sicherung der neben dem Kongressparkhaus befindlichen Gasleitung erlassen hat, hat der Mehrheitseigentümer im Alleingang beschlossen, gegen den Bescheid rechtlich vorzugehen. Nachdem er stets eine von der Gasleitung ausgehende Gefahr als Hauptargument für den von ihm favorisierten Gesamtabriss (er möchte dort großzügig Wohnbebauung errichten) anführt, ist dies wenig nachvollziehbar. Details finden Sie im Nachfolgenden Beitrag von A-TV: