Neuer TarifvertragDer Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder... weiterlesen... für die Zeitarbeit weiterlesen...
Für viele Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassungsiehe: Zeitarbeit weiterlesen... betreiben, aber auch (indirekt) für deren Kunden ergeben sich ab dem 1. Januar 2026 Änderungen aufgrund eines neuen Tarifvertrags.
Um die extrem Aufwändige umfassende Gleichbehandlung weiterlesen... im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassungsiehe: Zeitarbeit weiterlesen... an Kunden verliehene ArbeitnehmerDer Arbeitnehmerbegriff ist von zentraler Bedeutung, da hiervon die Anwendbarkeit... weiterlesen... mit den Arbeitnehmern der Stammbelegschaft des Kunden zu vermeiden (Gleichstellungsgrundsatz – equal treatmentsiehe Zeitarbeit weiterlesen...) wenden viele Zeitarbeitsunternehmen einen TarifvertragDer Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber oder... weiterlesen... für die Zeitarbeit weiterlesen... an. In der Vergangenheit gab es zwei wichtige Arbeitgeberverbände, die jeweils solche Tarifverträge für die Zeitarbeit weiterlesen... abgeschlossen hatten. Dies war zum einen der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) und zum anderen der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP). Diese beiden Verbände hatten sich bereits vor einiger Zeit zum Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) zusammengeschlossen. Die von den beiden Verbänden abgeschlossenen Tarifverträge, die iGZ-Tarifverträge und die BAP-Tarifverträge blieben aber trotzdem weiterhin anwendbar.
Der durch den Zusammenschluss entstandene Arbeitgeberverband GVP hat dann allerdings mit den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB neue Tarifverträge abgeschlossen, die GVP-Tarifverträge. Diese neuen Tarifverträge finden ab dem 1.1.2026 Anwendung und ersetzen die bisherigen iGZ, bzw. BAP-Tarifverträge.
In Konsequenz muss nunmehr darauf geachtet werden, dass ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... weiterlesen..., die Arbeitnehmerüberlassungsiehe: Zeitarbeit weiterlesen... betreiben und im Verhältnis zu ihren Arbeitnehmern Tarifverträge für die Zeitarbeit weiterlesen... anwenden, in den Arbeitsverträgen auf die neuen GVP-Tarifverträge und nicht mehr auf die bisherigen Tarifwerke Bezug nehmen. Dies betrifft vor allem Neueinstellungen ab dem 1.1.2026.
Soweit in den bislang bereits abgeschlossenen Arbeitsverträgen noch auf die iGZ, bzw. BAP- Tarifverträge Bezug genommen wird, gibt es keinen Handlungsbedarf, wenn diese. Im ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist eine spezielle Form des (privatrechtlichen) Dienstvertrages. Er... weiterlesen... so gestaltet ist, dass die Bezugnahme auch nachfolgende Tarifverträge, welche die alten tariflichen Regelungen ersetzen, erfasst.
Auch wenn Entleiher in den mit einem Zeitarbeitsunternehmen geschlossenen Arbeitnehmer-Überlassungsverträgen noch auf die bisherigen Tarifverträge Bezug nehmen, sollte eine Vertragsanpassung geprüft werden.
Bei Unterstützungsbedarf stehen wir natürlich gern zur Verfügung.