Der Begriff der amorphen Arbeitszeit ist kein Begriff des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Mit amorpher (= gestaltloser) Arbeitszeit wird der Zustand beschrieben, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer nur das Volumen der vom Arbeitnehmer in einem bestimmten Zeitabschnitt geschuldeten Arbeitszeit festlegen. Die konkrete Verteilung der Arbeitszeit wird bewusst offen gelassen. Siehe auch: Cafeteria-System, Jahresarbeitszeitvertrag, Blockfreizeit, Lebensarbeitszeit).
Amorphe Arbeitszeit
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