Sog. Ausschlussfristen können sich im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag finden. Insbesondere bei tarifvertraglichen Ausschlussfristen handelt es sich um oftmals sehr kurze Fristen (teilweise nur von einem Monat) in denen (sämtliche) Ansprüche des Arbeitnehmers oder Arbeitgeber aus dem Arbeitsvertrag nach ihrer Entstehung schriftlich, unter Umständen auch durch Klage geltend zu machen sind. Wird eine rechtzeitige Geltendmachung versäumt, dann verfallen die Ansprüche. Ausschlussfristen werden deshalb auch häufig Verfallfristen genannt. Nicht selten hat insbesondere der Arbeitnehmer oftmals keine Kenntnis von der Anwendbarkeit solcher Ausschlussfristen auf das konkrete Arbeitsverhältnis. Dies kann z.B. dazu führen, dass Ansprüche aus geleisteten Überstunden verfallen. Für die arbeitsrechtliche Beratung ist es deshalb von größter Bedeutung, die Geltung und den Lauf von Ausschlussfristen frühzeitig zu klären.
Speziell bei Ausschlussfristen in Formularverträgen stellt sich überdies die Frage nach der Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung (siehe: allgemeine Geschäftsbedingungen). Hierzu besteht mittlerweile eine umfangreiche Rechtsprechung, welche der arbeitsrechtlich spezialisierte Anwalt im Rahmen seiner Beratung und der Vertragsgestaltung berücksichtigen wird. So ist beispielsweise eine im Formularvertrag vereinbarte Ausschlussfrist unwirksam, wenn sie für die außergerichtliche bzw. spätere gerichtliche Geltendmachung eine kürzere Frist als von (jeweils) drei Monate vorsieht oder wenn einzelne Typen von Ansprüchen (z.B. Anspruch auf den Mindestlohn) nicht ausgenommen werden. Auch darf die Frist für die außergerichtliche Geltendmachung frühestens ab Fälligkeit des betroffenen Anspruches beginnen.
Sollte sich insoweit herausstellen, dass die vereinbarten Ausschlussfristen nicht wirksam geregelt wurden, führt dies dazu, dass die ganz normalen Verjährungsfristen gelten. Als Arbeitgeber ist man deshalb gut beraten, wenn man insbesondere die Vereinbarung über Ausschlussfristen regelmäßig auf die Vereinbarkeit mit geltendem Recht überprüfen lässt.