Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen..., wenn sie mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen.
Grundsätzlich besteht der Anspruch auf ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Ist ein Kind vor dem 30. Juni 2015 geboren, können mit Zustimmung des Arbeitgebers zwölf Monate der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... übertragen werden auf den Zeitraum zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes. Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 können bis zu 24 Monate auf den besagten Zeitraum übertragen werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist jetzt nicht mehr notwendig.
Die ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... kann von jedem Elternteil alleine oder von beiden Elternteilen gemeinsam genommen werden. Die ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... kann auf drei Zeitabschnitte verteilt werden. Eine Verteilung auf mehr Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Anmeldung der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen...:
Bezüglich der Anmeldung der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... sind zwei verschiedene Fristen zu beachten. Für die Abschnitte der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen..., die innerhalb der ersten drei Lebensjahre beansprucht werden sollen, muss die entsprechende schriftliche Anmeldung spätestens sieben Wochen vor Beginn der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... dem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... vorliegen. Die Anmeldung muss Angaben dazu beinhalten, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... genommen werden soll.
Für Abschnitte zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes hat die Anmeldung spätestens 13 Wochen vorher zu erfolgen.
Arbeit während der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen...:
Trotz der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... können Arbeitnehmer bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats arbeiten. Solche Tätigkeit die bei einem anderen ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... ausgeübt werden sollen, bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, während der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... in Teilzeit bei ihrem ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... tätig zu werden wenn, der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... mehr als 15 Arbeitnehmerbeschäftigt, das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen und die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit für mindestens zwei Monate auf einen Umfang von mindestens 15 und max. 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats festgelegt wird. Der Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit während der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... muss sieben (bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes) bzw. 13 Wochen (zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes) vor Beginn der Teilzeittätigkeit schriftlich beim ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... gestellt werden. Der Antrag muss den Beginn und den Umfang der Arbeitszeit enthalten. Auch die gewünschte Verteilung soll angegeben werden. Dem Teilzeitverlangen steht nicht entgegen, dass der Arbeitnehmerschon vorher Teilzeit gearbeitet hat, § 15 Abs.5 S.5 BEEG.
KündigungsschutzSiehe auch Kündigung. Mit einer Bezeichnung der Kündigung als ordentliche...:
§ 18 BEEG enthält einen besonderen KündigungsschutzSiehe auch Kündigung. Mit einer Bezeichnung der Kündigung als ordentliche.... Sobald der Arbeitnehmer ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... beantragt hat (frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... bis zum vollendeten dritten Lebensjahr oder frühestens 14 Wochen vor Beginn der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes) bis zum Ende der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... darf der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Eine Ausnahme gilt nur in besonderen Fällen, wenn die nach dem jeweiligen Landesrecht zuständige Behörde die Kündigung für zulässig erklärt. (Z.B. Betriebsschließung)
Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis zum Ende der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen.
Urlaubsanspruch:
Der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... kann den Jahresurlaubsanspruch des Arbeitnehmers für jeden vollen Kalendermonat der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... um 1/12 kürzen, es sei denn, der Arbeitnehmer hat während der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... beim ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... in Teilzeit gearbeitet. Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... den Jahresurlaubsanspruch nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... diesen nach Ende der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... im laufenden oder nächsten Kalenderjahr gewähren. Umgekehrt kann der ArbeitgeberArbeitgeber ist jede Person, die einen oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt.... den Urlaub nach der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... entsprechend kürzen, wenn der Arbeitnehmer vor Beginn der ElternzeitNach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen... weiterlesen... zu viel Urlaub erhalten hat.