Widerruf der Privatnutzung eines Dienstwagens
Wird ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, so stellt dies einen geldwerten Vorteil dar, der letztlich wie ein Gehaltsbestandteil zu sehen ist. Soll die Überlassung widerrufen werden, setzt dies einen wirksamen Widerrufsvorbehalt in der Dienstwagenvereinbarung voraus.
Im Urteil vom 12.2.2025 (5 AZR 171/24) das BundesarbeitsgerichtDas Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist zuständig für... weiterlesen... bestätigt, dass (auch) die Vereinbarung eines Widerrufsvorbehaltes für den Fall möglich ist, dass Beschäftigte nach Ausspruch einer KündigungEine arbeitsrechtliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung (WE), durch die... weiterlesen... freigestellt werden.
Voraussetzung ist, dass die Regelung transparent gestaltet ist. Ferner hat das BundesarbeitsgerichtDas Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist zuständig für... weiterlesen... festgelegt, dass ein Widerruf in der Regel nur zum Monatsende möglich ist, zumindest, wenn die private Nutzung nach der 1 % Methode versteuert wird. Hintergrund ist, dass die Versteuerung für den ganzen Monat anfällt, auch wenn die private Nutzungsmöglichkeit nur an einem Tag im Monat bestanden hat.
Achten Sie daher auf wirksam gestaltete und aktuelle Dienstwagenvereinbarungen, damit im Falle eines Widerrufes nicht eine Nutzungsausfallentschädigung anfällt. Ferner sollte das Monatsende für einen etwaigen Widerruf im Blick behalten werden.