Mit der Arbeitnehmerstatusklage versucht der Arbeitnehmer, der vom Arbeitgeber (fälschlich) als freier Mitarbeiter (Selbständiger) eingestellt wurde, seinen Status als Arbeitnehmer feststellen zu lassen. Solche Klagen werden oftmals mit dem Ziel geführt einen sicheren Arbeitsplatz zu erhalten, auf den die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes Anwendung finden. Dies kann er für den Arbeitergeber erhebliche Nachforderungen der Sozialversicherung auslösen, da der Arbeitgeber dann nicht nur den Arbeitgeber-, sondern auch den Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung zu zahlen hat und unter Umständen zudem noch mit Säumniszuschlägen belastet wird (vgl. § 14 Abs. 2 S. 2, § 24, § 28g SGB IV). Dagegen stehen Arbeitnehmer gegenüber freien Mitarbeitern in Bezug auf ihren Verdienst oftmals schlechter. Dies kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber gege den Arbeitnehmer einen Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Honorare hat und der Arbeitnemer zudem noch vereinnahmte Umsatzsteuer zurückzahlen muss. Tarifvertragliche Ausschlussfristen (siehe dort) oder eine Verjährung stehen einer solchen Rückforderung nicht entgegen, da die Ausschlussfrist bzw. die Verjährung erst dann zu laufen beginnen soll, wenn die Arbeitnehmereigenschaft rechtskräftig festgestellt ist.