Betriebsübergang
Der Begriff des Betriebsübergangs findet sich in § 613a BGB. Es handelt sich insoweit um eine der komplexesten Vorschriften im Arbeitsrecht. I. Grundlagen Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist der Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber tritt bei Abschluss des Arbeitsvertrags dem Arbeitnehmer als rechtliche Einheit, nämlich als Unternehmen, gegenüber. Vertragspartner des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber
WeiterlesenBrückenteilzeit
Die Möglichkeit der Brückenteilzeit nach § 9a TzBfG wurde durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Teilzeitrechts ab dem 01.01.2019 geschaffen. Der Arbeitnehmer kann damit für die Dauer von ein bis fünf Jahren eine Reduzierung seiner Arbeitszeit zu verlangen. Für die Antragstellung genügt ein Verlangen in Textform unter Einhaltung einer dreimonatigen Antragsfrist. Adressaten dieses Verlangen
WeiterlesenBundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Sitz in Erfurt ist zuständig für das Verfahren und die Entscheidung über das Rechtsmittel der Revision gegen die Berufungsurteile der Landesarbeitsgerichte. Grundsätzlich ist eine Revision nur nach Zulassung durch das LAG. Ggf. kann aber die Nichtzulassung der Revision gesondert durch Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen werden. Letztere ist aber an enge Voraussetzungen geknüpft. Im
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