Als Outplacement (Newplacement etc.) bezeichnet man die oftmals neben einer Afindung zur Auflösung des Arbeitsverhältnis bezahlten Kosten für eine professionelle Beratung und Betreuung bei Neubewerbungen durch einen unabhängigen Dienstleister. Die Leistungen können so ausgestaltet sein, dass sie für eine ganze Gruppe von Arbeitnehmern oder für einzelne Arbeitnehmer individuell erbracht werden. Es handelt sich ähnlich einer Abfindung um eine Leistung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer anlässlich der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die der Lohnsteuer nicht aber der Pflicht zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen unterliegt. Der Arbeitnehmer profitiert dabei dadurch, dass sich seine Bewerbungschancen, u.U. auch für eine besser bezahlte Stelle, erhöhen. Der Arbeitgeber seinerseits erhöht so die Akzeptanz der Auflösung des Arbeitsverhältnissen und profitiert im Erfolgsfall vom Dank des Arbeitnehmers wieder eine Anschlussbeschäftigung gefunden zu haben. Aufgrund der nicht selten hohen Kosten des Outplacements geht dieses häufig aber zu Lasten der Abfindungshöhe.