Die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) (siehe Bundesarbeitsgericht) ist das gegebene Rechtsmittel gegen die Berufungsurteile der Landesarbeitsgerichte (LAG). Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das Urteil des LAG auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht und findet nur statt, wenn das LAG sie im Urteil zugelassen hat.
Hat das LAG die Revision nicht zugelassen, kann Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG (siehe Bundesarbeitsgericht) erhoben werden.