Eine Gewerkschaft ist ein tariffähiger Arbeitnehmerverband (Koalition).
Ein Arbeitnehmer, der Mitglied einer Gewerkschaft ist kann sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht und vor dem Landesarbeitsgericht durch die Gewerkschaft vertreten lassen, § 11 ArbGG. Dies hat Kostenvorteile für das Gewerkschaftsmitglied.
Hat ein Arbeitnehmer eine Rechtschutzversicherung, welche den Bereich des Arbeitsrechts umfasst, kann er sich (ebenfalls ohne Kostenrisiko) durch einen Anwalt vertreten lassen, auch wenn zudem eine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft besteht. Sinnvoll ist es einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu beauftragen.
Vor dem Bundesarbeitsgericht dürfen Gewerkschaftsvertreter nicht auftreten, hier herrscht Anwaltszwang.